Die Banken unterstellen Selbständigen und Existenzgründern häufig ein höheres Kreditausfallrisiko und bieten ihnen nicht dieselben günstigen Kreditkonditionen wie normalen Arbeitnehmern. Der Staat hat auf diese Problematik reagiert und verschiedene Förderprogramme für Selbständige und Existenzgründer aufgelegt. Einen guten Überblick über die Möglichkeiten der Finanzierung bietet die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Die einzelnen Förderstellen vergeben keine direkten Kredite, übernehmen jedoch das Risiko für den Kreditausfall. Unter diesen Umständen sind die örtlich Hausbanken bereit den Kredit zu gewähren.

Das Start-Geld der KfW

Mit dem Start-Geld der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sollen gezielt Selbständige, Freiberufler, kleine Unternehmen und Existenzgründer gefördert werden.

Um die Fördermittel zu erhalten, muss der eigene Betrieb weniger als drei Jahre bestehen und der benötigte Kredit unter 50.000 Euro liegen. Die KfW stellt die jeweils auszahlende Hausbank zu 80% vom Risiko des Kreditausfalls frei, was die Kreditgewährung enorm erleichtert. Bei Bedarf kann ein weiterer Kreditantrag gestellt werden, sofern die Maximalsumme von 50.000 Euro noch nicht erreicht wurde. Das Start-Geld sieht eine tilgungsfreie Anlaufzeit vor, um insbesondere Existenzgründer in der Anfangszeit zu entlasten. Das Fördergeld der KfW wird sogar für Selbständige im Nebenerwerb ausgezahlt, sofern mittelfristig ein Haupterwerb angestrebt wird.

ERP-Regionalförderprogramme

Selbständige und Existenzgründer, die ihr geschäftliches Vorhaben in einer wirtschaftsstrukturschwachen Region durchführen möchten, können von ERP-Regionalförderprogrammen profitieren. Zu den Voraussetzungen gehört die Schaffung bzw. der Erhalt einer angemessenen Zahl von Arbeitsplätzen. Antragsberechtigte Existenzgründer müssen eine fachliche Qualifikation für ihre unternehmerische Tätigkeit nachweisen, um die Fördermittel zu erhalten. Gefördert wird in Form eines zinsgünstigen Darlehens (max. 3 Mio. Euro). Bei Kreditlaufzeiten von bis zu 5 Jahren kann max. das Anlaufjahr tilgungsfrei bleiben.

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