Ein Kredit für Selbständige richtet sich gezielt an Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbständige aller Art. Einige Banken fragen nach dem beruflichen Status des Antragstellers. Im Normalfall spielt es für die Kreditkonditionen keine Rolle, ob es sich um einen Freiberufler oder einen Gewerbetreibenden handelt. Im Zweifelsfall sollten Sie die Bedeutung dieser Einstufung für die Kreditvergabe erfragen. Als Selbständiger müssen Sie zum Erhalt eines Kredits andere Unterlagen nachweisen, als ein normaler Angestellter. Da Sie naturgemäß über keine Lohnabrechnungen verfügen, können Sie Ihre Bonität über die Vorlage Ihrer Kontoauszüge der letzten drei Monate nachweisen. Darüber hinaus wird der Kreditgeber eine umfassende „Betriebswirtschaftliche Auswertung“ verlangen.

Kredite für Selbständige – Überhöhte Kosten vermeiden

Die Banken rechnen bei Krediten an Selbständige mit einem größeren Ausfallrisiko und versuchen häufig durch Aufschläge auf Effektivzins, Provision, Bearbeitungsgebühr, Restschuldversicherung und ähnliches, einen höheren Profit zu erwirtschaften. Als Selbständiger sollten sie deshalb die Kreditangebote besonders sorgfältig vergleichen und gezielt nach Kosten und Gebühren fragen, die nicht bereits in den Effektivzinssatz eingepreist sind. Häufig verlangen die Kreditgeber den Abschluss einer Restschuldversicherung (RSV), deren Kosten noch nicht im Effektivzinssatz enthalten sind und den Kredit zusätzlich verteuern können.

Restschuldversicherung bei Existenzgründer grundsätzlich sinnvoll

Der Abschluss einer RSV ist grundsätzlich sinnvoll, um im Fall von Krankheit und Arbeitslosigkeit den Kredit weiter bedienen zu können. Einige Kreditanbieter machen faire Angebote, in dem sie keine Unterschiede zwischen selbständigen und abhängig beschäftigten Kreditnehmern machen. Als Selbständiger müssen Sie erfahrungsgemäß mit schwankenden Einnahmen rechnen. Prüfen Sie die Vertragsbedingungen im Hinblick auf die Konsequenzen bei ausbleibenden Ratenzahlungen. Der Vertrag sollte das Aussetzen der Ratenzahlung bzw. eine Absenkung der Ratenhöhe erlauben. Ein Sondertilgungsrecht in wirtschaftlich guten Zeiten ist ebenfalls von Vorteil.

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